{"id":316,"date":"2023-02-09T09:26:22","date_gmt":"2023-02-09T09:26:22","guid":{"rendered":"https:\/\/spielwiese-werbetechnik.net\/?page_id=316"},"modified":"2023-02-09T10:18:37","modified_gmt":"2023-02-09T10:18:37","slug":"impressumagb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/spielwiese-werbetechnik.net\/index.php\/impressumagb\/","title":{"rendered":"Impressum &#038; AGB"},"content":{"rendered":"\n\n\t<h1>IMPRESSUM:<\/h1>\n<p>Hoffschmidt Werbeteam UG (haftungsbeschr\u00e4nkt)<\/p>\nLampadiusstrasse.2<br \/>\nD-37691 Boffzen\n<p>FON: +49 (0) 52 71 &#8211; 95 65 0<\/p>\n<p>FAX: +49 (0) 52 71 &#8211; 95 65 35<\/p>\n<p><a href=\"mailto:marketing@werbetechnik.net\">info@werbetechnik.net<\/a><\/p>\n<p>zus\u00e4tzliche Informationen gem. Gesetz \u00fcber rechtliche Rahmenbedingungen f\u00fcr den elektronischen Gesch\u00e4ftsverkehr (EGG) in Verbindung mit \u00a7 6 Teledienstgesetz (TDG):<\/p>\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer:\u00a0Roman Bernwald<br \/>\nAmtsgericht Hildesheim HRB \u00a0 204792\n<p>Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 01DE 305879106<\/p>\nNutzungsrechte Copyright \u00a9 1996-2008 by<br \/>\nHoffschmidt Werbeteam UG\nAlle Rechte vorbehalten.<br \/>\nDie Urheberrechte dieser Web-Site und der verwendeten Bilder liegen vollst\u00e4ndig bei der\u00a0Hoffschmidt Werbeteam UG.\n<p>Bildmotive d\u00fcrfen nur f\u00fcr redaktionelle Zwecke genutzt werden. Grafische Ver\u00e4nderungen sind nicht gestattet. Die hier zur Verf\u00fcgung gestellten Web-Seiten und Dokumente d\u00fcrfen nur zu Informationszwecken verwendet werden.<\/p>\n<p>Linking Policy<\/p>\nHaftungshinweis:<br \/>\nTrotz sorgf\u00e4ltiger inhaltlicher Kontrolle \u00fcbernehmen wir keine Haftung f\u00fcr die Inhalte externer Links. F\u00fcr den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschlie\u00dflich deren Betreiber verantwortlich. F\u00fcr Druckfehler und Preisauszeichnungsfehler \u00fcbernhmen wir keine Haftung. Technische \u00c4nderungen der Produkte bei gleicher Qualit\u00e4t behalten wir uns vor.\n<p>Hoffschmidt Werbung ist bem\u00fcht das Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollst\u00e4ndig anzubieten. Dennoch ist das Auftreten von Fehlern nicht v\u00f6llig auszuschlie\u00dfen. Wir \u00fcbernehmen keine Haftung f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, die inhaltliche Richtigkeit sowie f\u00fcr die Vollst\u00e4ndigkeit der in ihrem Webangebot eingestellten Informationen, es sei denn die Fehler wurden vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig aufgenommen. Dies bezieht sich auf eventuelle Sch\u00e4den materieller oder ideeller Art Dritter, die durch die Nutzung dieses Webangebotes verursacht.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<article id=\"page-14\">\n<h1>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h1>\n<p>Vertragsgrundlage, wenn nicht ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt, unserer gesamten Gesch\u00e4ftsbeziehungen sind die nachfolgenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der <strong>Hoffschmidt-Werbeteam UG (haftungsbeschr\u00e4nkt )<\/strong><\/p>\n<p><strong>1. Vertragsbedingungen<\/strong><\/p>\n<p>(1) Den Gesch\u00e4ftsbeziehungen zwischen Lieferant und\u00a0 Besteller liegen die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen zu Grunde, sofern nicht andere Vereinbarungen schriftlich best\u00e4tigt werden.<\/p>\n<p>2) Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge des Bestellers auch wenn sie m\u00fcndlich, durch Telefon und Fax gemacht werden, auch dann, wenn der Lieferant hierauf nicht in jedem einzelnen Falle Bezug nimmt.<\/p>\n<p><strong>2. Angebot\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>Die Angebote der Lieferanten einschlie\u00dflich der Lieferzeiten sind freibleibend. Soweit nicht anders vereinbart gelten die Preise ab Werk ausschlie\u00dflich Verpackung und Versand und sind in netto EUR angegeben. An Angeboten, Zeichnungen, Entw\u00fcrfen usw. beh\u00e4lt sich der Lieferant das Eigentums &#8211; und Urheberrecht vor. Die Angebote und Entw\u00fcrfe usw. d\u00fcrfen Dritten, insbesondere Wettbewerber nicht zug\u00e4nglich gemacht werden. Bei Nichtannahme des Angebots sind sie unverz\u00fcglich zur\u00fcck zu geben. F\u00fcr Muster, Skizzen und Entw\u00fcrfe, die vom Besteller ausdr\u00fccklich verlangt werden, ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen, auch\u00a0 wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Das Eigentum geht nach Bezahlung des Entgelts auf den Besteller \u00fcber. Bei Lichtwerbeanlagen, welche einschlie\u00dflich Montage angeboten werden, sind im Preis nicht enthalten: Elektrische Zuleitungen, Ger\u00fcstbau-, Maurer-, Maler-, Fundament-, Abdichtarbeiten. Notwendige Hebewerkzeuge, Hubwagen, Kr\u00e4ne, etc. sind vom Auftraggeber zu stellen.<\/p>\n<p><strong>3. Bestellung und Auftragsbest\u00e4tigung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Bestellung wird durch die Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten verbindlich. Etwaige \u00c4nderungen sind vom Besteller unverz\u00fcglich schriftlich dem Lieferanten bekanntzugeben. M\u00fcndliche Nebenabreden sind nur dann g\u00fcltig, wenn sie vom Lieferanten schriftlich best\u00e4tigt sind.<\/p>\n<p>(2) Die angegebene Lieferzeit beginnt an dem Tag, an dem der Auftrag in technischer und gestalterischer Hinsicht endg\u00fcltig gekl\u00e4rt ist.\u00a0 Dazu geh\u00f6ren\u00a0 auch die Leistung der vereinbarten Anzahlung und die Erteilung notwendiger Genehmigungen.<\/p>\n<p>(3) Ereignisse h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Lieferanten auch innerhalb eines Verzuges die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zur\u00fcck zu treten. Der Lieferant wird den Besteller unverz\u00fcglich \u00fcber den Eintritt eines Falles von h\u00f6herer Gewalt informieren. Der h\u00f6heren Gewalt stehen alle unvorhersehbaren Umst\u00e4nde gleich, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unm\u00f6glich machen, wie z.B. Streiks, Aussperrungen, Betriebsst\u00f6rungen (z.B. Feuer, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichg\u00fcltig, ob diese Umst\u00e4nde bei dem Lieferanten, seinen Vorlieferanten oder einem Sublieferer eintreten.<\/p>\n<p>(4) \u00c4nderungen der Ausf\u00fchrung (Optik + Technik), die keine Verschlechterung darstellen, bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>(5) Die G\u00fcltigkeit des Vertrages ist unabh\u00e4ngig von der Genehmigung durch Beh\u00f6rden oder Dritte. Deren Beschaffung ist Sache des Bestellers. Wir gehen davon aus, dass eine rechtsg\u00fcltige Baugenehmigung vorliegt, bzw. nicht notwendig ist. F\u00fcr etwaige Konsequenzen gleich welcher Art, sollte dies nicht zutreffen, haften wir in keinem Falle. Auf Wunsch, nach Auftrag, stellen wir gegen Rechnung den notwendigen Bauantrag, falls notwendig und nicht vorhanden. Soweit die Genehmigung durch den Lieferanten beschafft wird, ist dieser Vertreter des Bestellers. Die Kosten und die Genehmigungsgeb\u00fchren tr\u00e4gt in jedem Falle der Besteller. Wird die Genehmigung endg\u00fcltig versagt,\u00a0 kann der Lieferant die entstandenen Kosten zuz\u00fcglich 10%\u00a0 der Auftragssumme verlangen. Dem Besteller bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden des\u00a0 Lieferanten \u00fcberhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer ist.<\/p>\n<p>(6) Notwendige \u00c4nderungen auch aufgrund beh\u00f6rdlicher Auflagen gelten als Auftragserweiterung.<\/p>\n<p><strong>4. Montage\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>(1) Bei \u00fcbernommen Montagearbeiten wird vorausgesetzt, dass sie ohne Behinderung und Verz\u00f6gerungen durchgef\u00fchrt werden\u00a0 k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>(2)\u00a0 In den Montagepreisen sind, auch wenn sie als Festpreise vereinbart sind, diejenigen Kosten nicht enthalten, die dadurch entstehen, dass durch vom Besteller zu vertretende Umst\u00e4nde, Verz\u00f6gerungen eintreten oder zus\u00e4tzlicher Arbeitsaufwand\u00a0 erforderlich wird. Hierdurch entstehende Aufwendungen an Arbeit-, Zeit- und Materialaufwand gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p>\n<p>(3) Evtl. erforderliche Fremdleistungen (s.o. Ziff. 2 Abs. 5) k\u00f6nnen vom Lieferanten auf Rechnung des Bestellers in Auftrag gegeben werden.<\/p>\n<p><strong>5. Lieferung und Abnahme\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>(1) Versand oder- Transport\u00a0 erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Kosten f\u00fcr eine evtl. Transportversicherung tr\u00e4gt der Besteller. Etwaige Transportsch\u00e4den m\u00fcssen unverz\u00fcglich, bei Empfang, gegen\u00fcber dem Transporteur festgestellt und dokumentiert werden.<\/p>\n<p>(2) Werden Lichtwerbeanlagen durch den Lieferanten montiert, ist der Besteller zur unverz\u00fcglicher Abnahme nach Beendigung der Montage verpflichtet. Bei Verhinderung hat der Besteller die Abnahme innerhalb 12 Werktagen\u00a0 durchzuf\u00fchren (\u00a7 12 Ziff. 2 VOB Teil B)<\/p>\n<p>(3) Versand- oder montagefertig gemeldete Ware die vom Besteller innerhalb von 5 Werktage nicht\u00a0 abgerufen wird, wird auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert. Gleichzeitig erfolgt Rechnungsstellung.<\/p>\n<p><strong>6. Zahlungsbedingungen\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/p>\n<p>(1) Sofern nichts anderes vereinbart, ist je 1\/3 des Preises bei Auftragserteilung und bei Montage- bzw. Lieferbereitschaft f\u00e4llig, der Rest bei Abnahme.<\/p>\n<p>(2) Die Aufrechnung und Geltendmachung von Zur\u00fcckbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig ist.<\/p>\n<p>(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet, ferner sind s\u00e4mtliche Mahn- u. Inkassokosten zu ersetzen.<\/p>\n<p>(4) Reisende,\u00a0 Vertreter, Monteure und Fahrer des Lieferanten sind nur dann berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht vorweisen.<\/p>\n<p>(5) Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umst\u00e4nde, die den Lieferanten nach dem jeweiligen Vertragsabschlu\u00df bekannt werden und die begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Bestellers aufkommen lassen, haben die sofortige F\u00e4lligkeit aller Forderungen des Lieferanten, einschlie\u00dflich laufender Wechselverpflichtungen zur Folge. Der Lieferant ist in diesem Falle berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Ersatz des ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, es sei denn, der Besteller leistet Vorauszahlung.<\/p>\n<p><strong>7. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n<p>(1) Alle Waren des Lieferanten bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung s\u00e4mtlicher Forderungen gegen den Besteller aus der Gesch\u00e4ftsverbindung einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen, Eigentum\u00a0 des Lieferanten. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besondere bezeichnete Forderungen geleistet werden.<\/p>\n<p>(2) Bei\u00a0 laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als\u00a0 Sicherung der Saldoforderung des Lieferanten.<\/p>\n<p>(3) Der Besteller ist berechtigt, die Lieferungen im ordentlichen Gesch\u00e4ftsverkehr weiterzuverkaufen. Andere Verf\u00fcgungen, insbesondere die Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, sind ihm nicht gestattet, er ist verpflichtet die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu ver\u00e4u\u00dfern, und zwar mit der Ma\u00dfgabe, dass die Kaufpreisforderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den\u00a0 Lieferanten \u00fcbergeht: Der Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Lieferanten ab, und zwar gleichg\u00fcltig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Es ist dem Besteller untersagt, mit seinem Abnehmer Abreden zu treffen, welche die Rechte des Lieferanten in irgendeiner Weise ausschlie\u00dflich oder beeintr\u00e4chtigen. Der Besteller darf insbesondere keine Vereinbarung eingeben, welche die Vorausabtretung der Forderungen an den Lieferanten zunichte macht oder beeintr\u00e4chtigt. Zur Einziehung der an den Lieferanten abgetretenen Forderungen bleibt der Besteller auch nach Abtretung erm\u00e4chtigt; der Lieferant beh\u00e4lt sich jedoch ausdr\u00fccklich die selbstst\u00e4ndige Einziehung der Forderungen, insbesondere f\u00fcr den Fall des Zahlungsverzuges des Bestellers, vor. Auf Verlangen des Lieferanten muss der Besteller die abgetretenen Forderungen\u00a0 und deren Schuldner bekanntgeben; alle zum Einzug\u00a0 erforderlichen Angaben machen, die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigen und dem Schuldner die Abtretung mitteilen.<\/p>\n<p>(4) Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, vom Lieferanten nicht verkauften Waren weiterver\u00e4u\u00dfert, so gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he des Wertes dieser Miteigentumsanteile. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Einf\u00fcllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so gelten f\u00fcr die Forderung aus diesem Vertrage die vorstehenden Bedingungen entsprechend.<\/p>\n<p>(5) Be &#8211; und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgten f\u00fcr den Lieferanten als Hersteller, ohne ihn zu verpflichten. Bei \u00a0Verbindung oder\u00a0 Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenst\u00e4nden\u00a0 wird der Lieferant Eigent\u00fcmer oder Miteigent\u00fcmer des neuen Gegenstandes oder des vermischten Bestandes. Erlischt das Eigentum des Lieferanten durch Verbindung oder Vermischung, so\u00a0 \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an den Lieferanten und verwahrt sie unentgeltlich f\u00fcr ihm. Die so entstandenen Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.<\/p>\n<p>(6) \u00dcbersteigt der Wert der dem Lieferanten zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den Besteller um mehr als 10%, so ist der Lieferant auf Verlangen insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>(7) Der Eigentumsvorbehalt des Lieferanten ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung aller Forderungen ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Besteller \u00fcbergeht und die abgetretenen Forderungen dem Besteller zustehen.<\/p>\n<p><strong>8. M\u00e4ngelr\u00fcge und Haftung<\/strong><\/p>\n<p>(1) M\u00e4ngel der Ware sind dem Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich anzuzeigen, und zwar beim direkt beim Eingang der Ware am Bestimmungsort. Wird gegen\u00fcber dem Lieferanten\/Spediteur rein Quittung geleistet, kann ein Mangel nicht mehr anerkannt werden. Verdeckte M\u00e4ngel, die auch bei sorgf\u00e4ltigster Pr\u00fcfung innerhalb dieser Zeit nicht entdeckt werden k\u00f6nnen, sind unverz\u00fcglich nach Entdeckung unter sofortige Einstellung etwaige Bearbeitung oder Benutzung, sp\u00e4testens aber innerhalb der\u00a0 gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungsfrist schriftlich zu r\u00fcgen. Bei\u00a0 berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge ist der Lieferant zur Nachbesserung berechtigt. L\u00e4sst er eine ihm hierf\u00fcr gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Nachbesserung erneut nicht einwandfrei, so hat der Besteller ein Recht auf Zahlungsminderung oder &#8211; sofern nicht eine Bauleistung Gegenstand der Gew\u00e4hrleistung ist &#8211; auf Wandlung des Vertrages.<\/p>\n<p>(2) Weitere Anspr\u00fcche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht\u00a0 an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgesch\u00e4den). Der Ausschluss gilt nicht, insoweit der Lieferant in F\u00e4llen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend haftet.<\/p>\n<p>(3) Nicht ausdr\u00fccklich in diesen Bedingungen zugestandene Anspr\u00fcche, insbesondere Schadenersatzanspr\u00fcche aus Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsabschlu\u00df, unerlaubter Handlung, werden ausgeschlossen, es sei denn der Lieferant haftet in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit zwingend.<\/p>\n<p>(4) S\u00e4mtliche Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten, gleich aus welchem Rechtsgrund, verj\u00e4hren sp\u00e4testens 1 Jahr nach Gefahr\u00fcbertragung auf den Besteller, wenn nicht die gesetzliche Verj\u00e4hrungsfrist k\u00fcrzer ist. \u00a7 852 BGB bleibt unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>(5) Material- oder Fertigungsbedingte Farbabweichungen und Materialtoleranzen stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Mangelr\u00fcge.<\/p>\n<p><strong>9. Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, \u00fcbernimmt der Lieferant eine Garantie von 24 Monaten f\u00fcr Hochspannungs-Leuchtr\u00f6hren und LED unter Zugrundelegung einer durchschnittlichen Betriebsdauer von 6 Stunden t\u00e4glich, die vom Besteller nachgewiesen werden mu\u00df.<\/p>\n<p>(2) Der Lieferant \u00fcbernimmt f\u00fcr von ihm gelieferte Anlagen 6 Monate Garantie, f\u00fcr von ihm montierte Anlagen 24 Monate.<\/p>\n<p>(3) Stoffbanner, Fahnen, der Witterung ausgesetzte Digitaldrucke, etc. sind nach Inbetriebnahme au\u00dferhalb jeglicher Gew\u00e4hrleistung. Dies gilt ebenfalls f\u00fcr Leuchtmittel, Verschlei\u00dfteile, etc.<\/p>\n<p>(4) In allen F\u00e4llen m\u00fcssen die festgelegten M\u00e4ngel auf Fabrikations-\u00a0 oder\u00a0 Materialfehlern beruhen.<\/p>\n<p>(5) Im Gew\u00e4hrleistungsfall \u00fcbernimmt der Lieferant die Aufwendungen f\u00fcr die Behebung des Mangels, ausgenommen die Kosten f\u00fcr die An- und Abfahrt. Etwaige Kosten f\u00fcr Ger\u00fcststellung oder entsprechende Montagehilfseinrichtungen werden jedoch nur bis zur H\u00f6he des urspr\u00fcnglichen Wertes des schadhaft gewordenen Teiles der Anlage, h\u00f6chstens bis zum urspr\u00fcnglichen Wert der gesamten Anlage vom Lieferanten \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>(6) Die Gew\u00e4hrleistungspflicht ist ausgeschlossen, wenn in der beanstandeten Anlage nicht vom Lieferanten gezogene Betriebsger\u00e4te oder Zubeh\u00f6r verwendet wurden oder wenn die gelieferten Anlagen von Dritten nicht vorschriftsm\u00e4\u00dfig eingebaut oder bei dem Besteller ordnungswidrig betrieben worden sind, au\u00dferdem, wenn ein vom Lieferanten nicht schriftlich autorisiertes Unternehmen, Eingriffe in\u00a0 die Anlage vornimmt.<\/p>\n<p><strong>10. Erf\u00fcllungsort\u00a0 und Gerichtsstandsklausel<\/strong><\/p>\n<p>(1) Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, soweit das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Lieferanten.<\/p>\n<p>(2) Ist der Besteller Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Sitz des Lieferanten, nach unserer Wahl, auch Sitz des Bestellers und bei Wechsel- und Scheckklagen auch der Zahlungsort.<\/p>\n<\/article>\n<footer id=\"footer\">\n<\/footer>\n\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>IMPRESSUM: Hoffschmidt Werbeteam UG (haftungsbeschr\u00e4nkt) Lampadiusstrasse.2 D-37691 Boffzen FON: +49 (0) 52 71 &#8211; 95 65 0 FAX: +49 (0) 52 71 &#8211; 95 65 35 info@werbetechnik.net zus\u00e4tzliche Informationen gem. 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